Gesundheits- und Krankenpflegerecht
- Frau Rechtsanwältin Brockerhoff führt gesetzliche Betreuungen u. a. für die Bereiche der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Heimangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen durch. Daneben bietet sie private Betreuungen an.
- Sie bietet anwaltliche Beratung für das Abfassen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an.
- Sie berät bei pflegerechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zum Umfang der sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche für Menschen mit dementiellen Erkrankungen.
- Inhouse-Schulungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens können individuell und zu den neuesten Themen im Pflegerecht, beispielweise dem neuen Patientenrechtegesetz konzipiert und vor Ort durchgeführt werden.
Inhouse-Schulungen:
Frau Rechtsanwältin Shanti Brockerhoff beschäftigt sich seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten mit der Entwicklung des Pflegerechts. Sie ist Dozentin für Recht in der Krankenpflegeausbildung. Dort referiert sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Das Haftungsrecht in der Gesundheits- und Krankenpflege
- Die strafrechtliche Verantwortung der Fachpflege
- Das Patientenrechtegesetz, der Behandlungsvertrag und der Behandlungsfehler
- Das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge, insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Die gesetzlichen Grundlagen der Sterbehilfe
- Das Arbeitsrecht der Fachpflege
- Die betriebliche Mitbestimmung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge des Arznei- und Betäubungsmittelrechts
- Das einschlägige Sozialrecht
- Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und besondere Probleme bei der Patienteneinwilligung
- Besondere Probleme der Fixierung
- Die Delegation ärztlicher Tätigkeit an die Fachpflege
- Die Schweigepflicht im Gesundheitswesen
- Die Dokumentation