Bau-/Architekten-/ Immobilienrecht
Die Mandanten, die in ihrem Leben vielleicht ein- oder zweimal bauen oder eine bestehende Immobilie erwerben, also gewissermaßen eine das Leben prägende Entscheidung treffen, sehen sich als Vertragspartner Profis aus der Baubranche gegenüber. Hier ist ggf. frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig, um nicht benachteiligt zu werden.
Das Baurecht ist in extremer Weise verrechtlicht und daher für den Laien praktisch nicht durchschaubar. Hier können sich bereits kleinste Fehler für den Bauherren finanziell massiv auswirken, bspw. im Bereich der Mängelhaftung. Ohne Hilfe eines versierten Baurechtlers lassen sich solche Entwicklungen nicht korrigieren.
Neben den Vorschriften des BGB und der VOB/B sowie dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Landesbauordnung (LBauO NW) sind oft auch Regelungen der DIN-Normen, der anerkannten oder allgemeinen Regeln der Technik, des Vertragsrechts usw. relevant.
Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse der Baubeteiligten, bspw. zwischen Bauherren und Bauunternehmer, Bauträger, Architekt, Makler usw., sowie deren Vertragsrecht und Haftung.
Bei sog. Bauträgerverträgen haben die Mandanten oft Probleme, weil der Bauträger zu langsam baut, sich auf unklare Regelungen der Baubeschreibung berufen will, Baumängel nicht beseitigen und die Eigentumsumschreibung nicht vornehmen will, oder schlimmstensfalls Insolvenz anmeldet. Oft geht es auch um Fragen der Verjährung, von Planungsfehlern.
In Wohnungseigentümergemeinschaften sind Fragen des Gemeinschaftseigentums und Sondereigentums oder Teilungserklärung relevant.
Beim Kauf von Bestandsimmobilien dreht es sich oft um Fragen versteckter Mängel (arglistige Täuschung wegen verschwiegener Mängel), Feuchtigkeitsschäden, der Anfechtung des Kaufvertrags und von Grundpfandrechten.
Das öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis des Bürgers zu den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, bspw. bei Erteilung eines Bauvorbescheides, einer Baugenehmigung, bei Nutzungsänderungen, im Denkmalschutzrecht usw.