Erbrecht
Das Erbrecht ist eine Spezialmaterie, deren Komplexität hoch ist. In erbrechtlichen Auseinandersetzungen bedarf es daher neben breiter praktischer Erfahrung auch einer fundierten Kenntnis der Rechtslage und regelmäßiger Fortbildung.
Gerade das Jahr 2010 hat erhebliche Veränderungen im Bereich des Pflichtteilsrechts. Dies betrifft bspw. die Anrechnung von Schenkungen aus dem Nachlaß durch den Erblasser, die Vermächtnisse und den beschwerten Pflichtteil. Ohne genaue Kenntnis dieser Spezialmaterie kann z. B. nicht beurteilt werden, ob eine Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses zugunsten des Pflichtteils günstiger ist. Die finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung können enorm sein. Neu geregelt wurde auch die Entziehung des Pflichtteils.
Oft verkannt wird auch die Situation in einer Erbengemeinschaft und deren rechtliche Auseinandersetzung, z. B. in Bezug auf Nachlaßgrundstücke.
Grundsätzlich befasst sich das Erbrecht aber auch mit vorbeugender Rechtsgestaltung, so bei der Testamentsgestaltung (Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament).
Ebenfalls praktische wie rechtstheoretische Erfahrung bedarf auch ein Unternehmertestament. Dies gilt hinsichtlich der Minimierung der Erbschaftsteuer ebenso wie der Kontrolle des Gesellschaftsvertrags in Bezug auf Abfindungsklauseln und Fortsetzungsklauseln, einer Testamentsvollstreckung oder einer Treuhandlösung oder Wiederverheiratungsklausel.
Auch ist die Enterbung naher Angehöriger stets auf unbeabsichtigte Auswirkungen zu überprüfen.